Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der fünfpunktnull GmbH (nachfolgend: „wir“) im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen (nachfolgend: „Kunden“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden schließen.

Erbrachte Lieferungen und Leistungen bei abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden bedeuten keine Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.

Dies gilt insbesondere hinsichtlich Regelungen zum Konkurrenzausschluss. Wir sind ausdrücklich berechtigt, für mit dem Kunden in direktem oder indirektem Wettbewerb stehenden Dritten uneingeschränkt tätig zu werden. Insbesondere sind wir an Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nur insoweit gebunden, als diese mit den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uns übereinstimmen oder wir den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat.

 

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich individuell abweichende Vereinbarungen haben Vorrang. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarung mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der Textform. Zur Wahrung der Form genügt die Übermittlung per E-Mail.

1. Angebot und Vertragsschluss, Beauftragung externer Dritter

1.1 Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

1.2 Aufträge und Änderungen von Aufträgen kommen nur zustande, wenn Aufträge oder Änderungen schriftlich oder in Textform mit dem Kunden vereinbart werden. 

1.3 Wir haben nur solche Leistungen zu erbringen, die in unseren Angeboten und Verträgen ausdrücklich genannt sind. Dabei werden die Anforderungen des Kunden in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt, soweit das erforderlich ist. Weitere Leistungen sind von uns nur zu erbringen, wenn diese ausdrücklich schriftlich oder in Textform mit dem Kunden vereinbart sind.

1.4 Für die Erbringung der mit dem Kunden vereinbarten Leistungen steht es uns frei, externe Dritte (Subunternehmer) zu beauftragen.

1.5 Die Rekrutierung von Studienteilnehmern erfolgt auf “best-effort”-Basis. Wir übernehmen keine Zusicherung hinsichtlich der Verfügbarkeit oder Eignung von Studienteilnehmern. Die Auswahl der Studienteilnehmer erfolgt nach unserem besten Ermessen und basiert auf den verfügbaren Informationen zum Zeitpunkt der Rekrutierung.

2. Fristen und Termine, Laufzeitverlängerungen

2.1 Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie mit dem Kunden ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurden.

2.2 Der Lauf von vereinbarten Leistungsfristen beginnt mit dem Zugang des von beiden Parteien unterzeichneten Vertrages bei uns, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Arbeitsunterlagen und/oder Gegenstände sowie vor Eingang etwaiger vom Kunden zu leistenden An- bzw. Vorauszahlungen. 2.3 Bei nicht rechtzeitiger, unterlassener oder verzögerter Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheit des Kunden sowie durch seine Änderungswünsche verlängert sich die Leistungsfrist entsprechend um die von dem Kunden veranlasste zeitliche Verlängerung. Wir werden den Kunden über eine Verlängerung unverzüglich informieren.

2.4 Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände wie z.B. Arbeitskämpfe (Streiks), von uns nicht verschuldete Engpässe in der Ressourcenversorgung, hoheitliche Maßnahmen und von uns nicht verschuldete Verkehrsstörungen befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht und, wenn sie zur Unmöglichkeit der Leistung führen, vollständig von unserer Leistungspflicht. Wir werden den Kunden unverzüglich über Fälle nach dieser Ziffer 2.4 informieren.

2.5 Kurzfristige Terminabsagen für On- und Offline-Workshops (< 7 Tage) werden mit 1.000 EUR netto pro eingeplantem Mitarbeiter der fünfpunktnull GmbH in Rechnung gestellt. 

3. Arbeitsunterlagen und Weisungsbefugnis

3.1 Der Kunde hat uns die für die Leistungserbringung vereinbarten erforderlichen Informationen und Arbeitsunterlagen rechtzeitig vor Leistungserbringung in einer zwischen ihm und uns individuell vereinbarten Form und auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen.

3.2 Dem Kunden steht keine Weisungsbefugnis gegenüber uns oder von uns beauftragten Dritten zu, und zwar selbst dann nicht, wenn diese bei dem Kunden oder an anderen, mit dem Kunden vereinbarten Arbeitsstätten tätig werden. Dies gilt nicht bei Gefahr in Verzug, wofür der Kunde die Beweislast trägt.

3.3 Die Arbeiten finden grundsätzlich online und nach Absprache mit dem Kunden in dessen Räumlichkeiten oder in den Geschäftsräumen von Partnern von uns statt. Entsprechende Termine werden mit dem Kunden vereinbart.

3.4 Sofern eine Leistungserbringung beim Kunden erfolgt, obliegt es dem Kunden, die für die Leistungserbringung notwendigen Arbeitsstätten auf seine Kosten, ggf. für die von uns eingesetzten Projektmitarbeiter, einzurichten und zu betreiben. Die Arbeitsstätten haben den Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) und den sonstigen anwendbaren Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu entsprechen.

4. Vergütung, Abschlagsrechnungen und Zahlung

4.1 Die Vergütung unserer Leistungen erfolgt in Euro aufgrund der von dem Kunden erteilten Beauftragung.

4.2 Wenn in dem Angebot an den Kunden nichts anderes vereinbart ist sind wir berechtigt, über erbrachte Teilleistungen Abschlagsrechnungen zu erteilen; dies gilt entsprechend, wenn wir mit dem Kunden Leistungssätze/ Stundenverrechnungssätze vereinbart haben. Die Vergütungen für Teilleistungen sowie die Leistungssätze/ Stundenverrechnungssätze werden in der Leistungsbeschreibung mit dem Kunden vereinbart.

4.3 Zahlungen hat der Kunde an uns zu dem in der Rechnung genannten Fälligkeitstermin ohne jeden Abzug zu leisten. Ist in der Rechnung kein Fälligkeitstermin genannt, ist die Zahlung des Rechnungsbetrages spätestens nach 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

4.4 Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Des Weiteren behalten wir uns die Geltendmachung einer Schadenspauschale in Höhe von EUR 40,00 gem. § 288 Abs. 5 BGB vor. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns ebenfalls vor, auf den die Schadenspauschale anzurechnen ist.

5 Eigentums- und Urheberrechte, Einräumung von Nutzungsrechten, Referenzen

5.1 Sofern eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kunden hinsichtlich des Erwerbs eines Nutzungsrechts besteht, erwirbt der Kunde mit Bezahlung der vereinbarten Vergütung das Recht, die von uns erstellten Unterlagen, Studienleistungen, Entwürfen, Originalen, Daten und dergleichen in jeglicher Art und Weise zu verwenden, also zu nutzen, zu verändern oder weiter zu geben. Die Einräumung des Nutzungsrechts ist durch die vertraglich vereinbarte Vergütung abgegolten, es sei denn wir haben mit dem Kunden eine anderslautende Vereinbarung getroffen.

Sofern eine entsprechende Vereinbarung nicht besteht, behalten wir uns an allen unseren dem Kunden zugänglich gemachten Unterlagen, Studienleistungen, Entwürfen, Originalen, Daten und dergleichen alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen die vorgenannten Unterlagen nicht anderweitig genutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind uns die vorgenannten Unterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. die vollständige Löschung aus Kundensystemen vorzunehmen und im Falle bestehender Zugriffe diese auch zu entfernen.

5.2 Wir räumen dem Kunden das nicht ausschließliche und unentgeltliche Recht ein, unseren Namen und unser Logo, die firmen- und markenrechtlich zugunsten von uns geschützt sind, als Referenz auf seiner Webseite, im Rahmen seiner Präsentationen sowie im Rahmen von Social Media Postings sowie im Rahmen von E-Mail-Newslettern zu verwenden, um auf die Zusammenarbeit mit uns hinzuweisen. Änderungen der Größe des Logos bei Wahrung der Proportionen

sind möglich. Eine Verwendung unseres Namens oder Logos in einer Form, die zur Verwechslung in Bezug auf die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden führen könnte, ist nicht gestattet. Des Weiteren ist eine Nutzung für andere als die in vorstehendem Satz 1 dieser Ziffer 5.2 genannten Zwecke ohne unsere vorherige Zustimmung nicht erlaubt.

5.3 Wir sind berechtigt, die Firma und das Logo unserer Kunden auf unserer Webseite und in anderen von uns verwendeten Medien (sowohl online als auch in Print) und Social Media-Kanälen als Referenz zu nennen; hinsichtlich des Firmenlogos und der Firma erhalten wir ein einfaches Nutzungsrecht.


6. An- und Abnahme bei Werkleistungen

6.1 Der Kunde hat die von uns erbrachte Leistung, auch wenn diese zulässigerweise als Teilleistungen erfolgen, unverzüglich abzunehmen, sofern eine Abnahme aufgrund der von uns zu erbringenden Leistung erforderlich ist.

6.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde auf sie verzichtet oder unsere Leistung in Gebrauch nimmt oder verwertet.


7. Mängel

7.1 Mängel hat der Kunde uns gegenüber unverzüglich, spätestens nach 5 Tagen, nach ihrer Entdeckung schriftlich oder in Textform zu rügen.

7.2 Zunächst ist uns Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels oder die erneute mangelfreie Lieferung bzw. Leistung.

7.3 Schlägt die Nacherfüllung nach zwei vergeblichen Nachbesserungsversuchen fehl, kann sie uns oder dem Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten/ Aufwand möglich, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Kunde nicht verlangen.

7.4 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit einem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen uns gelten die Regelungen dieser Ziffer 7 entsprechend.

7.5 Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahrübergang. Dieses gilt nicht, sofern und soweit laut Gesetz längere Fristen gelten, der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder einer der in nachstehender Ziffer 8 genannten Haftungsfälle vorliegt.

7.6 Ergänzend gelten für Sach- und Rechtsmängel und für unsere Verpflichtung zur Leistung von Aufwendungs- und Schadensersatz – vorbehaltlich der nachstehenden Ziffer 8 – die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Haftung

8.1 Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend “Schadensersatzansprüche”) des Kunden gegen uns haften wir, sofern und soweit sie auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten durch uns, Gesundheits- oder Körperschäden des Kunden infolge einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung, der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns beruhen. Ansonsten sind Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

8.2 Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns ist der Schadensersatzanspruch des Kunden begrenzt auf die mit dem Kunden vereinbarte Auftragssumme, soweit wir nicht für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, für Gesundheits- oder Körperschäden des Kunden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft haften.

8.3 Einer Pflichtverletzung durch uns steht eine solche unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

9. Übernahme von Mitarbeitern

Dem Kunden ist es nicht gestattet, vor und während der Dauer des Vertrages und für einen Zeitraum von 6 Monaten nach – gleich aus welchem Rechtsgrund – erfolgter Beendigung des Vertrages Mitarbeiter von uns, die zur Vertragsanbahnung und zur Ausführung des Vertrages mit dem Kunden tätig waren, abzuwerben, einzustellen oder in sonstiger Weise zu beschäftigen.

10. Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltung

10.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine gegen uns gerichteten Ansprüche und Rechte ohne unsere schriftliche Einwilligung auf Dritte zu übertragen.

10.2 Der Kunde kann uns gegenüber nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Ansprüchen aufrechnen.

10.3 Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, sofern seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

11. Datenschutz

11.1 Die Parteien verpflichten sich, Dokumente und Informationen, die von einer Partei der anderen Partei zur Verfügung gestellt werden bzw. von denen eine Partei im Rahmen des Vertragsverhältnisses Kenntnis erlangt hat, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch für Unterlagen und Informationen, die einer Partei von der anderen Partei im Rahmen der Vertragsanbahnung zur Verfügung gestellt werden. Die Parteien sind damit einverstanden, dass die Dokumente und Informationen elektronisch gespeichert werden.

11.2 Ergänzend gelten unsere Datenschutzbestimmungen, welche unter der nachfolgenden Adresse auf unserer Webseite eingesehen werden können: https:// fuenfpunktnull.de/datenschutz.


12. Gerichtsstand, anwendbares Recht & Teilunwirksamkeit

12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für unseren Firmensitz zuständige Amts-/Landgericht. Im Falle eines Rechtsstreits sind wir jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an jedem Handlungsort zu verklagen.

12.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Dies gilt auch dann, wenn diese AGB in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.

 

12.3 Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden, hat die deutsche Version Vorrang vor der englischen Version. Die englische Version gilt in diesem Fall lediglich als Übersetzung.

12.4 Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages zwischen uns und dem Kunden unwirksam, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen jenes Vertrages nicht berührt.